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Weißer Sattelzug mit Kippauflieger fährt über eine schlammige Baustelle vor einer grauen Halle, rechts ein grüner Container

Aus Ronnenberg für Hannover und die Region

Abfalltransporte in Hannover: Boden, Bauschutt und Schrott

Wir holen Boden, Bauschutt sowie Schrott und Altmetall auf Ihrer Baustelle ab und bringen den Abfall zu einer Anlage, die ihn annimmt. Mit unserer Erlaubnis nach § 54 KrWG sammeln und befördern wir auch gefährliche Abfälle.

Was wir abfahren

Abfall von der Baustelle, getrennt nach Material

Aushub, Schutt aus Abbruch und Umbau, Metallreste: Sie sagen uns Material, Menge und Ort, wir planen die Fahrten. Boden, Bauschutt und Metall fahren wir in der Regel in getrennten Fuhren. So kann die Anlage das Material richtig einstufen.

Erlaubnis nach § 54 KrWG für gefährliche Abfälle

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat der ProgressTrans GmbH am 19.03.2025 die Erlaubnis erteilt, gefährliche Abfälle zu sammeln und zu befördern. Laut Bescheid ist sie „bundesweit für alle Abfallschlüssel unbefristet gültig“. Sammler- und Beförderernummer nach § 28 NachwV: C00062950. Mehr zu gefährlichen Abfällen

Boden

Bodenentsorgung: Erdaushub direkt ab Baugrube

Beim Aushub für Keller, Bodenplatte oder Leitungsgraben fällt mehr Boden an, als auf dem Grundstück Platz hat. Wir laden den Erdaushub in der Regel direkt am Bagger und bringen ihn zu einer Annahmestelle, die ihn übernimmt. So ist die Bodenentsorgung mit der Abfuhr erledigt.

Boden fahren wir in Stahlmulden mit je 24 bis 28 m³, getrennt von Bauschutt und Beton. Ist er mit Steinen, Wurzeln oder Schuttresten vermischt, kann die Anlage ihn anders einstufen und abrechnen. Sagen Sie uns deshalb vorab, wie der Boden aussieht. Diese Abfälle fahren wir, jeweils mit Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):

  • Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten, im Abfallverzeichnis „Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen“ 17 05 04
  • Boden und Steine aus Garten- und Parkabfällen, zum Beispiel beim Umgestalten von Gärten, Beeten und Wegen 20 02 02

Für größere Mengen verlangen viele Annahmestellen eine Deklarationsanalyse. Liegt eine vor, schicken Sie sie bitte mit der Anfrage. Fehlt sie, sagen wir Ihnen vorab, was die Anlage für Ihren Boden erwartet.

Enthält der Boden gefährliche Stoffe, trägt er den Abfallschlüssel 17 05 03* und ist ein gefährlicher Abfall. Die Abfuhr stimmen wir dann vorab mit Ihnen ab, mehr dazu unter gefährliche Abfälle.

Orangefarbener Bagger auf einem Erdhaufen belädt einen weißen Sattelzug neben einer alten Halle

Bauschutt

Bauschutt und Betonbruch aus Abbruch und Umbau

Beim Rückbau von Bodenplatten, Hofflächen und Fundamenten fällt Betonbruch an, beim Umbau und Abriss kommen Ziegel, Fliesen und gemischter Bauschutt dazu. Wir laden das Material in Stahlmulden mit je 24 bis 28 m³ und bringen es zu einer Anlage, die es annimmt, oder zu dem Werk, das Sie vorgeben. Bei großem Aufbruch fahren wir auch im Pendelverkehr.

Getrennt gesammelter und gemischter Bauschutt gehen oft an unterschiedliche Anlagen und werden unterschiedlich abgerechnet. Sagen Sie uns deshalb vorab, was in der Fuhre liegt. Diese Abfälle fahren wir, jeweils mit Abfallschlüssel nach der AVV:

  • Beton 17 01 01 und Ziegel 17 01 02 sowie Fliesen und Keramik 17 01 03 als sortenreine Fraktionen
  • Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen 17 01 07
  • gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 17 09 04

Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik gehören zu den Bau- und Abbruchabfällen, die Erzeuger und Besitzer getrennt sammeln und befördern, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 8 Abs. 1 und 2 GewAbfV). Die getrennte Sammlung oder die Gründe für eine Abweichung davon dokumentieren sie, zum Beispiel durch Lagepläne, Lichtbilder sowie Liefer- oder Wiegescheine (§ 8 Abs. 3 GewAbfV). Fallen bei der Bau- oder Abbruchmaßnahme insgesamt höchstens 10 Kubikmeter Abfall an, entfällt diese Pflicht. Stammen mineralische Ersatzbaustoffe wie Recycling-Baustoffe aus dem Rückbau von Straßen, Wegen oder Hofflächen, gilt für ihre Getrenntsammlung ausschließlich § 24 ErsatzbaustoffV (§ 8 Abs. 1a GewAbfV); die Dokumentation entfällt dort bis 50 Kubikmeter (§ 24 Abs. 5 ErsatzbaustoffV). Die Belege aus unseren Fahrten bekommen Sie für diese Unterlagen.

Asbesthaltige Baustoffe 17 06 05* sowie Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik mit gefährlichen Stoffen 17 01 06* sind gefährliche Abfälle. Sie dürfen nicht mit anderem Bauschutt vermischt werden (§ 9a Abs. 1 KrWG). Die Abfuhr stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Haufen aus Betonbruch mit herausstehendem Bewehrungsstahl, daneben eine Sandhalde und Wände aus Betonblöcken

Schrott und Altmetall

Schrott und Altmetall aus Bau und Abbruch

Bei Abbruch, Umbau und Sanierung fallen Metallreste an, zum Beispiel Stahlträger, Bewehrungsstahl, Rohre, Bleche und Kabel. Wir übernehmen den Abtransport von Schrott und Altmetall und kümmern uns um die anschließende Entsorgung.

Dabei liefern wir in einem Werk an, das Sie vorgeben, oder wir organisieren eine geeignete Entsorgungsmöglichkeit. Eine Zwischenlagerung von Schrott oder Altmetall auf unserem Betriebshof findet nicht statt.

Metalle einschließlich Legierungen gehören zu den Bau- und Abbruchabfällen, die getrennt zu sammeln und zu befördern sind, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 GewAbfV). Sagen Sie uns deshalb vorab, welche Metalle in der Fuhre liegen. In der AVV stehen Metalle aus Bau und Abbruch in der Gruppe 17 04:

  • Eisen und Stahl 17 04 05
  • Kupfer, Bronze, Messing 17 04 01
  • Aluminium 17 04 02 und Zink 17 04 04
  • Blei 17 04 03 und Zinn 17 04 06
  • gemischte Metalle 17 04 07
  • Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen 17 04 11

Die Schlüssel 17 04 09* und 17 04 10* stehen für gefährliche Abfälle: Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, und Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten. Die Abfuhr stimmen wir vorab mit Ihnen ab, mehr dazu unter gefährliche Abfälle.

Offener Container voller Metallspäne und Stanzteile

Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle mit Erlaubnis nach § 54 KrWG

Wer gefährliche Abfälle sammelt oder befördert, braucht dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 54 Abs. 1 KrWG). Die ProgressTrans GmbH hat diese Erlaubnis. Die Angaben aus dem Bescheid:

Behörde
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Goslarsche Straße 3, 31134 Hildesheim
Erteilt am
19.03.2025
Tätigkeit
Sammeln und Befördern gefährlicher Abfälle
Geltung
„Diese Erlaubnis ist bundesweit für alle Abfallschlüssel unbefristet gültig.“
Kennnummer
C00062950, Sammler- und Beförderernummer nach § 28 NachwV

Nachweise müssen diese Nummer enthalten (§ 28 Abs. 5 NachwV). Eine Kopie des Bescheids erhalten Sie auf Anfrage.

Gefährlich sind die Abfallarten, deren Abfallschlüssel in der AVV mit einem Sternchen (*) versehen ist (§ 3 Abs. 1 AVV). Auf Baustellen sind das zum Beispiel:

  • Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 17 05 03*
  • Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 17 01 06*
  • kohlenteerhaltige Bitumengemische, etwa teerhaltiger Straßenaufbruch 17 03 01*
  • asbesthaltige Baustoffe 17 06 05*
  • Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 04 09*

Welche gefährlichen Abfälle wir im Einzelfall übernehmen, klären wir vor dem Auftrag. Liegt eine Analyse oder Deklaration vor, schicken Sie sie bitte mit Ihrer Anfrage. Bitte halten Sie diese Abfälle bis zur Abholung getrennt: Gefährliche Abfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden (§ 9a Abs. 1 KrWG).

Für gefährliche Abfälle gilt die Nachweispflicht. Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger weisen der Behörde und untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung nach (§ 50 Abs. 1 KrWG). Vor Beginn belegt ein Entsorgungsnachweis, dass die vorgesehene Entsorgung zulässig ist (§ 3 NachwV). Die durchgeführte Entsorgung wird mit Begleitscheinen nachgewiesen (§ 10 NachwV), in der Regel elektronisch (§ 17 NachwV).

Das brauchen wir für Ihre Anfrage

Abfall
Beschreibung und Abfallschlüssel, soweit bekannt
Herkunft
Baustelle, Rückbau oder Sanierung, mit Adresse
Menge
geschätzt in Tonnen oder Kubikmetern
Analyse
Deklarationsanalyse oder Gutachten, falls vorhanden
Verpackung
lose oder verpackt, mit Art der Verpackung
Nachweise
Entsorgungsnachweis, falls schon vorhanden
Vorab anrufen: 0177 7440607

Sonstige Abfälle

Ihr Abfall ist nicht dabei? Fragen Sie uns.

Auf Baustellen fällt mehr an als Boden, Bauschutt und Schrott. Rufen Sie an und beschreiben Sie, was abgefahren werden soll und wie viel es ungefähr ist. Wir sagen Ihnen, ob wir es übernehmen können und welche Angaben wir dafür brauchen.

Häufige Fragen

Was vor der Abfuhr geklärt sein sollte

Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an unter 0177 7440607.

Woher weiß ich, welcher Abfallschlüssel für meinen Abfall gilt?

Die Abfallschlüssel stehen in der Abfallverzeichnis-Verordnung. Beschreiben Sie uns, was anfällt und woher es stammt, dann ordnen wir den passenden Schlüssel mit Ihnen zu. Liegt eine Analyse vor, schicken Sie sie bitte mit. Bei Verdacht auf gefährliche Stoffe, etwa bei alten Straßenbelägen oder Baustoffen aus älteren Gebäuden, sprechen Sie uns vor dem Abbruch an.

Brauche ich für gefährliche Abfälle Nachweise?

In der Regel ja. Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle weisen die ordnungsgemäße Entsorgung nach (§ 50 Abs. 1 KrWG). Für private Haushaltungen gelten diese Nachweispflichten nicht (§ 50 Abs. 4 KrWG). Fallen bei einem Erzeuger im Jahr insgesamt nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle an, ist er von der Nachweispflicht ausgenommen; Übernahmescheine sind trotzdem zu führen (§ 2 Abs. 2 NachwV). Wer in Ihrem Fall welche Belege führt, klären wir vor der Abholung mit Ihnen.

Muss ich Bauschutt und Metall getrennt sammeln?

Ja, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Gewerbeabfallverordnung verlangt unter anderem, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik sowie Metalle getrennt zu sammeln und zu befördern (§ 8 Abs. 1 und 2 GewAbfV). Boden fahren wir ohnehin getrennt von Bauschutt. Gefährliche Abfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden (§ 9a Abs. 1 KrWG).

Holen Sie auch kleine Mengen ab?

Auch eine einzelne Fuhre Aushub oder Bauschutt kann ein Auftrag sein. Sagen Sie uns einfach, was anfällt.

Was kostet die Abfuhr?

Der Preis hängt von Material, Menge, Strecke und Annahmestelle ab. Deshalb erhalten Sie von uns ein Angebot, bevor der erste Kipper fährt. Wie viele Tonnen Ihre Menge in Kubikmetern ungefähr ergibt, schätzt der Tonnagen-Rechner.

Anrufen

Fragen oder ein Auftrag?

Sie haben Fragen oder möchten einen Transport anfragen? Rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie uns.

0177 7440607

Rückruf-Service